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AGB

Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme an allen von Backstage Studio angebotenen Kursen, Workshops, Veranstaltungen und Aufführungen und für die Nutzung aller Räumlichkeiten des Backstage Studios.

1. Kurse/Trimesterbeitrag
Anmeldung und Abmeldung

a) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr.

b) Die Kursgebühr ist vor der ersten Stunde zu überweisen oder dem Instruktor in bar zu bezahlen.

c) Der Unterricht findet gemäss Stundenplan statt. Eine Änderung des Belegungsplans (Studio 1/2/3) bleibt vorbehalten.

d) Bei versäumten Unterrichtsstunden besteht kein Anspruch auf Kürzung oder Erstattung der Unterrichtsgebühr. Versäumte Unterrichtsstunden können innerhalb eines Trimesters vor-/nachgeholt werden.

e) Ab dem 16. Lebensjahr gelten Erwachsentarife. Studenten und Lehrlinge mit gültigem Ausweis erhalten den Legi Rabatt.

f) Die Anmeldung läuft jeweils Ende Trimester aus.

g) Bei Kursabmeldung wegen Krankheit oder Unfall ist vom/von der Teilnehmer/in oder vom/von der Erziehungsberechtigen ein Arztzeugniss beizubringen. Ein allfälliges Guthaben für verpasste oder nicht besuchte Lektionen wird pro rata in Form einer Gutschrift auf künftige Kurse übertragen.

2. Workshops
Anmeldung und Abmeldung

a) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung.

b) Workshop Zahlungen sind im Voraus zu tätigen.

c) Eine Abmeldung ist schriftlich an info@backstagestudio.ch zu richten, es wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 50.00 erhoben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Workshop Zahlungen.

3. Haftung

Die Benutzung der Räumlichkeiten des Backstage Studios erfolgt auf eigenes Risiko. Backstage Studio haftet nicht für Garderobe, ebenso wie für Unfall, Sach‐ und Vermögensschäden auf dem Weg zum und vom Tanzunterricht und für den Aufenthalt in den Räumen vom Backstage Studio. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der/die Teilnehmer/in und der/die Erziehungsberechtige/r verzichtet auf Ansprüche im Schadensfall.

4. Gesundheitliche Beschwerden

Der/die Teilnehmer/in und der/die Erziehungsberechtige verpflichtet sich den Veranstalter (Backstage Studio) über gesundheitliche Beschwerden und Krankheiten aus eigenem Interesse zu informieren. Die Teilnahme am Unterricht basiert auf Selbstverantwortung und auf dem Achten eigener Grenzen.

5. Nutzung der Räumlichkeiten

a) Strassenschuhe und Strassenkleider sollen in den Garderoben deponiert werden.

b) Esswaren sind in den Tanzräumen nicht erlaubt.

c) Saaltüren, sowie Fenster in den Tanzräumen sollen während des Unterrichts/Trainings geschlossen sein.

d) Die Musiklautstärke soll die vom Gesetz vorgeschriebene maximale Lautstärke nicht überschreiten.

e) Die Räume dürfen für persönliche Trainings nur gegen eine Raummiete genutzt werden.

f) Die Nutzung des Studios ist abends bis 22 Uhr erlaubt.

g) Beim Verlassen der Räumlichkeiten darf kein Lärm im Innenhof verursacht werden.

Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Es gilt Schweizerisches Recht, Gerichtsstand ist Zürich.